Das GANZE Werk - Presseschau
EU will weniger Webangebot von ZDF und ARD
Ein ARD-Rundfunkrechtler:
«Wenn die EU-Kommission uns von diesem Markt verdrängen will, müssen die Bundesländer in Brüssel kämpfen»
Neelie Kroes |
ARD und ZDF sind aus Sicht der EU-Kommissarin für Wettbewerb mit zu vielen Aktivitäten im Internet präsent. Laut Medienberichten fordert Kroes eine deutliche Einschränkung.
Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat ARD und ZDF aufgefordert, ihre Internet-Aktivitäten zu reduzieren. Das berichtet das «Handelsblatt» unter Berufung auf ein internes Schreiben an die EU-Kommission.
Darin äußert Kroes Zweifel daran, dass bestimmte Geschäftsfelder der öffentlich-rechtlichen Sender aus dem Bereich der elektronischen Medien – wie zum Beispiel so genannte e-Shops und Mobilfunkdienste - noch mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag zu vereinbaren sind.
Laut dem «Handelsblatt» hieß es aus ARD-Kreisen, das Schreiben sei «brisant». Bei den Mobilfunkdiensten handele es sich um eine der lukrativsten Online-Sparten mit großem Entwicklungspotenzial. «Wenn die EU-Kommission uns von diesem Markt verdrängen will, müssen die Bundesländer in Brüssel kämpfen», sagte ein ARD-Rundfunkrechtler dem Blatt.
Kroes bemängelt demnach, einige Mitgliedsländer wie Deutschland und die Niederlande hätten die neuen digitalen Mediendienste nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag abgestimmt. «Mangelnde Klarheit bei der Definition der neuen Dienste birgt die Gefahr der Marktabschottung», moniert die EU-Wettbewerbskommissarin. Daher sei eine «Präzisierung» des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags notwendig.
Brisant: Originaltext EU-Kommission (Pdf-Format, 105 kb)
Die "Schlussfolgerungen" der "Generaldirektion Wettbewerb"
Sie ist "zur vorläufigen Auffassung gelangt, dass es sich bei der Finanzierung durch
Rundfunkgebühren um eine Staatliche Beihilfe handelt."
EU-Kommission, 3. März 2005
Öffentlich-rechtlich oder öffentlich bestechlich
Gedanken über das duale System unseres Rundfunks von Klaus Bernbacher
neue musikzeitung (nmz) 2004/12-2005/01
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Handelsblatt, 24. Januar 2005