Das GANZE Werk - Presseschau
Verdacht versteckter Subventionen – Länder kämpfen um Rundfunkhoheit
EU wittert Beihilfen für ARD und ZDF
Von Michael Scheerer, Handelsblatt
Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), ist kein Freund falscher Bescheidenheit: Wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jetzt bereit seien, Transparenzregeln einzuführen, sei dies „in erster Linie das Verdienst der Privaten“, die mit ihrer Beschwerde in Brüssel „Druck gemacht“ hätten. Die Entwicklung des Beihilfeverfahrens um die deutschen Rundfunkgebühren sei „schon jetzt ein großer Erfolg für den VPRT“.
BRÜSSEL. Dennoch grämt sich der Cheflobbyist des deutschen Privatrundfunks. Denn wenn sich am Mittwoch in Mainz die Rundfunkkommission versammelt, um Eckpunkte für eine getrennte Buchführung in den Anstalten zu verabschieden, sitzen die Vorsitzenden von ARD und ZDF, Thomas Gruber und Markus Schächter, mit am Tisch. Doetz hingegen erhielt keine Einladung. Das wurmt den VPRT-Präsidenten. Die „Strukturkonservativen“ der deutschen Medienlandschaft wollten sich „einmauern“, schimpft er.
In Brüssel freilich könnten sich die Repräsentanten des werbefinanzierten und des öffentlichen Rundfunks schon bald auf gleicher Augenhöhe begegnen. Beobachter erwarten, dass in 2005 zwischen Kommission und Bundesländern harte Verhandlungen über die Grenzen der Grundversorgung stattfinden werden. Bei Entscheidungen ähnlicher Tragweite hatte die EU Beschwerdeführer mit an den Tisch gebeten.
Die CDU-Europaabgeordnete und Medienexpertin, Ruth Hieronimy, erinnert an die Auseinandersetzung um die Neuordnung der Landesbanken. Auch bei diesem Verfahren habe der Privatbankenverband großen Einfluss auf die Verhandlungen genommen. Hieronimy appelliert an die Medienpolitiker der Bundesländer, das Kriegsbeil zu begraben und Reformbereitschaft zu zeigen. „Sonst schlägt die Kommission den Ländern ihre Rundfunkkompetenz aus der Hand.“
Der Verhaltenskodex, zu dem sich die Anstalten und ihre politischen Wächter in den Staatskanzleien durchgerungen haben, dürfte der Kommission als Kompromiss nicht ausreichen. „Deutschland muss erläutern, warum die zahlreichen digitalen Dienste und interaktiven Angebote zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag gehören“, heißt es aus der Generaldirektion Wettbewerb. Es sei nicht einzusehen, dass beispielsweise ein SMS-Versendeservice zu Wettervorhersagen und Sportresultaten unter die Grundversorgung falle.
Die Kommission hat demnach vor allem die zukunftsgerichteten neuen Technologien im Onlinebereich im Visier. Das ZDF hatte seine Kooperation mit der Telekom-Tochter T-Online bereits Ende 2004 eingestellt, weil sonst ein Konflikt mit Brüssel gedroht hätte. Aber auch das Angebot gebührenfinanzierter Spartenprogramme im Free-TV wird in der Kommission kritisch gesehen, weil es die Chancen für entsprechende Pay-TV-Angebote beeinträchtige. ZDF-Justiziar Carl-Eugen Eberle sagte dem Handelsblatt: „Der Kommission geht es ersichtlich darum, das Entstehen neuer Märkte und die Entwicklung kommerzieller Geschäftsmodelle für entgeltliche Mediendienste dadurch zu fördern, dass unentgeltliche, werbefreie und gebührenfinanzierte Angebote gar nicht erst zugelassen werden.“ Mit ihrem Eingriff in die deutsche Rundfunklandschaft überschreite die Kommission „eindeutig ihre Kompetenzen“.
In zahlreichen anderen EU-Ländern hat Brüssel allerdings den Grundsatz, wonach Rundfunkgebühren Beihilfeelemente beinhalten können, durchgesetzt. Jüngere Entscheidungen betreffen die BBC und deren Digitalkanal sowie TV2 in Dänemark. „Deutschland ist eines der letzten Länder, das völlige Rundfunkautonomie für sich beansprucht“, räumen selbst leitende ARD-Mitarbeiter kritisch ein.
Die Länder freilich glauben, dem Druck aus Brüssel allein mit neuen Transparenzregeln begegnen zu können. Ziel der Verhandlungen müsse es sein, die Unterwerfung auch nur von Teilbereichen der Rundfunkaktivitäten unter ein EU-Regime zu verhindern, heißt es in Mainzer Medienkreisen. Die Rundfunkkompetenz sei „föderales Hausgut“ der Länder. Sie müsse daher „unter allen Umständen verteidigt werden“.
Brisant: Originaltext EU-Kommission (Pdf-Format, 105 kb)
Die "Schlussfolgerungen" der "Generaldirektion Wettbewerb"
Sie ist "zur vorläufigen Auffassung gelangt, dass es sich bei der Finanzierung durch
Rundfunkgebühren um eine Staatliche Beihilfe handelt."
EU-Kommission, 3. März 2005
Öffentlich-rechtlich oder öffentlich bestechlich
Gedanken über das duale System unseres Rundfunks von Klaus Bernbacher
neue musikzeitung (nmz) 2004/12-2005/01
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Kommentar: Gebühren
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DIE WELT, 4. März 2005
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Netzeitung.de, 27. Januar 2005
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