Das GANZE Werk - Presseschau
Berliner Zeitung, 28. Januar 2005
Drei Fragen warten auf Klärung
Die EU-Kommission, genauer gesagt die Generaldirektion Wettbewerb, prüft derzeit, ob die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland mit den EU-Richtlinien vereinbar ist.
EU-Wettbewerbshüterin Neelie Kroes: Vorprüfungen eingeleitet |
Zu klären ist:
- Gibt es Aktivitäten der Anstalten, die nicht ihrem festgelegten Auftrag entsprechen? Hier geht es besonders um die Online-Angebote.
- Erhalten ARD und ZDF mehr Geld als sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen? Das wäre eine unzulässige Beihilfe.
- Subventionieren die Sender ihre kommerziellen Aktivitäten mittels Gebühren? Hierbei würde es sich um Wettbewerbsverzerrung handeln.
Die Prüfung geht zurück auf Beschwerden, die der Verband privater Rundfunkveranstalter (VPRT) sowie einzelner Sender, darunter der Abo-Kanal Premiere und Pro Sieben, in Brüssel eingereicht haben. Die EU-Kommission hat schon angedeutet, dass sie zumindest im Online-Bereich der Argumentation der Privaten folgen wird. Voraussichtlich am 16. Februar will eine Delegation der Ministerpräsidenten der Länder mit EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verhandeln.
Brisant: Originaltext EU-Kommission (Pdf-Format, 105 kb)
Die "Schlussfolgerungen" der "Generaldirektion Wettbewerb"
Sie ist "zur vorläufigen Auffassung gelangt, dass es sich bei der Finanzierung durch
Rundfunkgebühren um eine Staatliche Beihilfe handelt."
EU-Kommission, 3. März 2005
Öffentlich-rechtlich oder öffentlich bestechlich
Gedanken über das duale System unseres Rundfunks von Klaus Bernbacher
neue musikzeitung (nmz) 2004/12-2005/01
Lesen Sie auch:
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Berliner Morgenpost, 11. März 2005
Kommentar: Gebühren
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DIE WELT, 4. März 2005
Verzerrter Wettbewerb
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SPIEGEL ONLINE, 3. März 2005
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Frankfurter Rundschau, 18. Februar 2005
Drei Fragen warten auf Klärung
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Berliner Zeitung, 28. Januar 2005
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Netzeitung.de, 27. Januar 2005
EU wittert Beihilfen für ARD und ZDF
„Das dicke Ende naht“ - Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Gefahr?
Handelsblatt, 24. Januar 2005