Das GANZE Werk - Presseschau
Deutscher Musikverleger-Verband e.V. (DMV) und Verbandes Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V. (VDB)
Eine unbekannte Presseerklärung, 17. Januar 2006
Die beiden Verlegerverbände kritisieren die „Missachtung des Kulturauftrages“
Nach dem erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsprozess des ehemaligen RBB-Musikredakteurs Martin Demmler gegen seine fristlose Kündigung haben der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. und der Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V. am 17. Januar 2006 in Bonn eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht. Diese orientiert sich an der Meldung „Radio ohne Kultur“ über die Kritik von Gerhart Baum in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (11. Januar 2006) und enthält eine zusätzliche Einlassung zum Prozess, die vom RBB heftig kritisiert wurde.
„Rasant zunehmende Kulturabstinenz“
Die Erklärung der beiden Verbände stellt zunächst gegenüber: „Während sich die Bundesregierung bemüht, den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Brüssel gegen Angriffe einzelner Privater Rundfunkanstalten zu verteidigen, denen das ganze System nicht passt, sägt eine regionale Sendeanstalt, der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), nach Kräften an dem Ast, auf dem sie zusammen mit dem gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk sitzt.“
Weiter wird „die offenbar rasant zunehmende Kulturabstinenz der handelnden Personen in den Sendeanstalten“ beklagt - man erinnere sich daran, dass sich der Konflikt beim RBB in Berlin an der Moderation des Musikchefs Dr. Christian Detig entzündete, in der er eine Rundfunktheorie von Joseph Goebbels vorstellte, diese sich mehr oder weniger zu eigen machte und sich dann eher nur formal davon distanzierte. In der Erklärung heißt es weiter, der Slogan des RBB - er lautet „Hier spielt die Klassik“ - tauge „nicht einmal mehr als Etikett, den Schwindel zu kaschieren, der, wortwörtlich, auf Kosten der Hörer und ihrer berechtigten Erwartungen an einen öffentlich-rechtlichen Sender betrieben wird.“
„Aus Anlass dieses jüngsten Beispiels der Missachtung des Kulturauftrages“ stellten die Präsidentin des Deutschen Musikverleger-Verbandes e.V., Dagmar Sikorski, und der Präsident des Verbandes Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V., Bernd Schmidt, fest:
„Es ist an der Zeit, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Verpflichtungen besinnt und endlich Anstrengungen unternimmt, das ihm zukommende Profil im dualen Rundfunksystem zurückzugewinnen. Die Anbiederung an vermeintliche „Hör- und Sehgewohnheiten“ und die Focussierung auf „Quoten“ wird unweigerlich zu seiner Abschaffung führen. Das wäre ein nicht wieder gut zu machender Verlust für die Kultur in unserem Lande, den niemand wollen darf.“
Der RBB lässt die Verbreitung der Erklärung untersagen
Die beiden Verbände dürfen die Originalfassung nicht mehr verbreiten, weil darin - so Ulrich Anschütz, RBB-Unternehmenssprecher, in einer Stellungnahme, die dem GANZEN Werk vorliegt - der irreführende Eindruck erweckt wurde, dass „in der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung zwischen einem früheren Musikredakteur des RBB und dem RBB“ es „um das programmliche Profil des Kulturradios“ ginge. Vielmehr gehe es „darum, ob eine Urkundenfälschung die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Musikredakteur hatte sich unter dem Namen und der gefälschten Unterschrift eines freien Mitarbeiters schriftlich bei mehreren ARD-Intendanten über die Verwendung eines Goebbels-Zitats in einer Moderation beschwert.“
Weil die beiden Verbände ihre Erklärung nicht zurücknehmen wollten, hat der RBB es ihnen untersagen lassen, „im Zusammenhang mit dem Arbeitsrechtstreit zwischen dem RBB und dem Musikredakteur zu behaupten oder zu verbreiten, es werde um das Profil des Kulturradios und seines Musikprogramms im Besonderen gerichtlich gestritten.“
Erfolg Demmlers in erster Instanz
In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Berlin am 11. Januar 2006 die Kündigung des RBB-Musikredakteurs Martin Demmler für unwirksam erklärt. Sie sei unverhältnismäßig.
Das GANZE Werk, 8. Februar 2006
Lesen Sie auch:
Die wahren Konflikte gilt es zu verbergen...
„Das Arbeitsgericht schloss sich unserer Bewertung des Vorfalls grundsätzlich an...“
„In der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung zwischen einem früheren Musikredakteur des RBB und dem RBB geht es nicht um das Profil des Kulturradios, sondern darum, ob eine Urkundenfälschung die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigt.“ (Erklärung im Rundfunkrat und Erklärung gegen die Verlegerverbände)