Das GANZE Werk - Presseschau
Der RBB und das Arbeitsgerichtsverfahren Demmler
1. Presseerklärung zu den Verlegerverbänden
2. Erklärung der Intendantin (in: Sachstandsbericht, RBB-Rundfunkratssitzung)
RBB, Presseinformation 009/2006 vom 17.01.2006
Stellungnahme des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zur gemeinsamen Pressemeldung des Deutschen Musikverleger-Verbandes e. V.
und des Verbandes Deutscher Bühnen- und Medienverlage e. V.
vom 17. Januar 2006
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Die beiden Verbände sind offenbar völlig falsch informiert und kommen deshalb zu abwegigen Schlussfolgerungen: In der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung zwischen einem früheren Musikredakteur des RBB und dem RBB geht es nicht um das Profil des Kulturradios, sondern darum, ob eine Urkundenfälschung die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Musikredakteur hatte sich unter dem Namen und mit der gefälschten Unterschrift eines freien Mitarbeiters schriftlich bei mehreren ARD-Intendanten über die Verwendung eines Goebbels-Zitats in einer Moderation beschwert. Der RBB wird verzerrende Darstellungen dieses Sachverhalts wie die der beiden Verbände nicht hinnehmen und sich mit gebotenen juristischen Mitteln dagegen wehren. Wie wenig die Pressemitteilung der beiden Verbände die Tatsachen berücksichtigt, ergibt sich auch aus dem falschen Zitat „Hier ist Kultur“. Der Slogan des Kulturradios lautet „Hier spielt die Klassik“. Wer das Programm nicht kennt, sollte sich informieren, ehe er sich äußert.
RBB-Rundfunkratssitzung, 9. Februar 2006
Aus dem Sachstandsbericht der Intendantin (TOP 04)
Teil „Verschiedenes“
Arbeitsgerichtsverfahren Demmler
„Das Arbeitsgericht schloss sich unserer Bewertung des Vorfalls grundsätzlich an...“
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung des RBB-Musikredakteurs Martin Demmler für unwirksam erklärt.
Ursache für die Kündigung war ein Brief, den er an mich und andere Intendanten geschrieben hatte. Diesen Brief, in dem er sich kritisch über die Moderation eines Kollegen äußert, hatte er mit der gefälschten Unterschrift eines freien RBB-Mitarbeiters versehen. Dies bedeutete für den RBB eine so massive Störung des Vertrauensverhältnisses, dass Martin Demmler nach Abwägung aller Gesichtspunkte gekündigt wurde.
Das Arbeitsgericht schloss sich unserer Bewertung des Vorfalls zwar grundsätzlich an, hielt letztlich aber gleichwohl eine Abmahnung für ausreichend. Wegen der massiven Störung des Vertrauensverhältnisses nahm Herr Demmler aber auf entsprechendes Anraten des Gerichts seinen Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung zurück. Ob wir gegen das Urteil Berufung einlegen, werden wir nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.
Lesen Sie auch:
Deutscher Musikverleger-Verband e.V. (DMV) und Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V. (VDB):
Eine unbekannte Presseerklärung, 17. Januar 2006
Die beiden Verlegerverbände kritisieren die „Missachtung des Kulturauftrages“
Der RBB lässt die Verbreitung der Erklärung untersagen
Das GANZE Werk, 8. Februar 2006