Das GANZE Werk - Presseschau (Dokumentation)

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Januar 2006

Radio ohne Kultur

Gerhart Baums Kritik am Rundfunk

Originalansicht des Artikels (Pdf)

Im Streit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seinem Redakteur für Neue Musik, Martin Demmler, in dem es im Grunde um das Kulturradio insgesamt geht (F.A.Z. vom 9. Januar), hat sich jetzt der frühere Bundesminister Gerhart Baum zu Wort gemeldet. Baum kritisiert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, vor allem aber die Kulturwelle des RBB, die nicht mehr den grundgesetzlich gebotenen Kulturauftrag erfülle. Sie verstoße auch gegen Europäisches Wettbewerbsrecht. Baum strebt eine Prüfung durch die EU-Kommision an, ob der drastische Abbau in Bereichen der Neuen und Alten Musik und die damit verbundenen Qualitätseinbußen mit der Mitteilung der Bundesregierung an die Kommission zur Rechtfertigung der Gebührenfinanzierung vom Mai 2005 in Einklang stehe. Darin werde unter anderem die Befriedigung „kultureller Bedürfnisse“ durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Abgrenzung gegenüber den privaten Anbietern hingewiesen. Der RBB erfülle mit seinem Programm zudem nicht die verbindlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem.   WWS

Lesen Sie die vollständige Pressemeldung von Gerhart Baum zum Kulturradio

Aushöhlung des Kulturauftrags durch Programme der so genannten Kulturradios
• Die EU-Kommission wird diese Entwicklung zu prüfen haben
• Gerhart Baum regt eine unabhängige sachverständige Begutachtung an, nachdem die Aufsichtsgremien ihre Aufgaben offenbar nicht wahrnehmen
• Zitate aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kulturauftrag des öffentlich rechtlichen Rundfunks
Gerhart Baum, 10. Januar 2006, Erstveröffentlichung beim GANZEN Werk

Lesen Sie zur Auseinandersetzung mit dem RBB-Kulturradio von Gerhart Baum:

Antwort der Intendantin des RBB
auf den Offenen Brief von Gerhart Baum (28. März 2006)

in einer Gegenüberstellung mit dem Brief von Gerhart Baum und mit Hintergrundinformationen
abschließend mit einem Kommentar von Theodor Clostermann in der Form eines Zwiegesprächs: „Rosinenpickerei und Eigenlob - aber keine grundsätzlichen ‚Fakten‘“
Zur Vorbereitung einer Podiumsdiskussion am 22. Juni 2006 in Berlin zum Thema:
„rbb kulturradio - Wird der Kulturauftrag noch erfüllt? - Ein Streitgespräch“
Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), 12. April 2006

Offener Brief an die Intendantin des RBB
Aufruf zur Stärkung des Kulturauftrags des öffentlich-rechtlichen Hörfunks - Karlsruhe und Brüssel müssen eingeschaltet werden
Wenn die Sender auf Rechten bestehen - und ich kann durchaus nachvollziehen, dass sie sich an Karlsruhe wenden - müssen sie auch ihre Pflichten erfüllen.
Gerhart Baum, 28. März 2006, Erstveröffentlichung beim GANZEN Werk

Lesen Sie zum Kulturauftrag von Gerhart Baum:

Auftrag, nicht Wohltat - Öffentlicher Rundfunk und Neue Musik
Grundsätzliches zum Kulturauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, dass die „besondere Eigenart“ des öffentlichen Rundfunks erst durch die Erbringung solcher Programmteile „ihre Rechtfertigung“ findet, die unter kommerziellen Bedingungen notwendig defizitär bleiben.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23. März 2005

Dokumentation:

Mitteilung der Bundesregierung an die Kommission zur Rechtfertigung der Gebührenfinanzierung vom Mai 2005

In der „Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission Staatliche Beihilfen E 3/2005 - Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – Deutschland“ (Pdf-Datei - 292 kb) vom 6. Mai 2005 heißt es im Kapitel
„I. Ankündigung konkreter Maßnahmen, das Verfahren zum Abschluss zu bringen
A. Auftrag“ auf Seite 2 und 3:

„Die Länder werden dieses Verfahren stärker ausformen und vorsehen, dass für neue oder veränderte Aktivitäten Selbstverpflichtungen von den Gremien zu beraten und zu genehmigen sind. Zusätzlich wird der Staatsvertrag die Vorgabe enthalten, dass die Selbstverpflichtungen deutlich machen, inwieweit die Aktivität (1.) zum Auftrag gehört und damit den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen einer Gesellschaft entspricht und (2.) in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Schließlich wird obligatorisch gemacht werden, dass die Anstalten (3.) den Aufwand konkretisieren, der für die Erbringung des Angebotes vorgesehen ist. Die staatsvertragliche Regelung wird die Vorgabe vorsehen, dass die genannten Begründungen hinreichend konkret sind, um der internen und externen Aufsicht, aber auch Dritten eine Beurteilung des Angebots zu ermöglichen.“

In dem Teil „3. Rundfunkgebühren sind keine Beihilfen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG“ steht in einem Beispiel genauer, dass dieser Dienst auf der Ebene der Verbraucher gefördert werden (soll), um freien Informationsfluss, Medienpluralismus und Zugang zu kultureller Vielfalt zu gewährleisten (Seite 23 unten).

Lesen Sie außerdem unsere Meldungen dazu im Mai 2005, es war kurz vor Beginn des Schleichwerbeskandals

6. bis 20. Mai 2005: Mehr Details des Briefes der Bundesregierung

Beihilfestreit mit EU-Kommission in Sachen ARD/ZDF
• ZDF, 20. Mai 2005
Deutsche Vorschläge tragfähige Grundlage für eine Einigung
ZDF-Intendant Schächter: Rolle der Gremien gestärkt
• Editorial von epd medien Nr. 38, 18. Mai 2005
Die deutsche Antwort
Sachverhalt und Hinweis auf Dokumentation von epd medien
• Handelsblatt, 9. Mai 2005
Bundesländer zwingen Sender zur Transparenz
Mehr Rechte für Kontrollgremien von ARD und ZDF - Wahrscheinlich bis Ende 2005 soll der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden
• Vollständiger Brief der Bundesregierung, 6. Mai 2005
Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen E 3/2005
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – Deutschland
Dokumentation der Bundesregierung, ohne Inhaltsverzeichnis (292 kb)