Das GANZE Werk - Presseschau

epd medien Nr. 38/2005, 18. Mai 2005

EU-Beschwerdeverfahren in Sachen ARD/ZDF

Die deutsche Antwort - Sachverhalt und Hinweis auf Dokumentation

Editorial

epd   Seit April 2003 ist bei der Europäischen Kommission als Wettbewerbsbehörde eine Beschwerde des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland anhängig. Der VPRT und mit ihm ein anderer, namentlich nicht bekannter Beschwerdeführer machen verschiedene Wettbewerbsverzerrungen durch ARD und ZDF und/ oder deren privatrechtlich organisierte Tochterfirmen geltend. In der Kritik stehen dabei auch die Online-Angebote, die Digitalkanäle sowie der Sportrechteerwerb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission nahm sich des Vorgangs an und richtete bereits im April 2004 zwei umfangreiche "Auskunftsersuchen" an Deutschland als EU-Mitgliedsstaat (Dokumentation in epd 32/04). Dem folgte am 3. März 2005 ein weiteres Schreiben der Generaldirektion, in der sie ihre kritische Auffassung über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konkretisierte (Dokumentation in epd 18/05).

Inzwischen liegt die deutsche Antwort darauf vor. Die Bundesregierung (für Bund und Länder) hat am 6. Mai auf die Anfrage aus Brüssel geantwortet (Meldungen in epd 33, 36/05, Kommentar in epd 37/05). Darin weist sie die wesentlichen kritischen Vorhaltungen gegen ARD und ZDF zurück, bringt verschiedene sachliche Korrekturen an und betont das Primat der Programmautonomie auch auf neuen technischen Übertragungswegen (Prinzip der Technikneutralität).

Gleichwohl bietet Deutschland der Europäischen Kommission verschiedende Maßnahmen an, die im Sinne des freien Wettbewerbs für mehr Transparenz und Kontrolle beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sorgen sollen. Die Bundesregierung drückt zum Schluss ihre Zuversicht aus, "dass eine gerichtliche Auseinandersetzung über unterschiedliche Grundsatzpositionen vermieden werden kann".

Noch nicht berücksichtigt ist in der jetzigen Antwort die Beschwerde des Verbands Privater Kabelnetzbetreiber ANGA gegen Subventionen für den konkurrierenden Übertragungsweg DVB-T.

In unserer heutigen Ausgabe dokumentieren wir die wesentlichen Passagen des insgesamt 77-seitigen Dokuments. Auslassungen haben wir kenntlich gemacht. Dies gilt z.B. für Ausführungen zu der alten Streitfrage, ob die deutsche Rundfunkgebühr eine unzulässige staatliche Beihilfe ist; Deutschland hat dies jetzt erneut verneint.

Verzichtet haben wir aus Platzgründen auch auf ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, das sich am Schluss des amtlichen Dokuments fand.

lili

Lesen Sie einen Vorläufer-Artikel zu dieser Dokumentation:

Gut gefugt - Deutschland antwortet Brüssel im ARD/ZDF-Verfahren
Von Volker Lilienthal

Lesen Sie den vollständigen Brief der Bundesregierung:

Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission
Berlin, 06. Mai 2005
Staatliche Beihilfen E 3/2005
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – Deutschland
Diese Dokumentation der Bundesregierung hat auch kein Inhaltsverzeichnis (292 kb)