Beschlüsse des DGW-Sprecherrates (Nord)
Das GANZE Werk (Nord), 20. März 2008
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Eingabe an den Rundfunkrat des NDR gemäß § 13 NDR-Rundfunkstaatsvertrag |
Das Tagesprogramm von NDR Kultur soll das Zuhören fördern
Wer zuhört, erweitert seinen Horizont, eröffnet sich neue Welten und gewinnt Einblick in das Denken anderer Menschen. Zuhören hilft bei der Lösung von Konflikten, fördert den zwischenmenschlichen Dialog und belebt den gesellschaftlichen Austausch. (Ausschnitt aus: Stiftung Zuhören e.V., Auftrag)
Wir legen dem Rundfunkrat im Einklang mit der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ folgenden Vorschlag für eine Programmänderung nahe:
In der Hauptsendezeit, d.h. vor- und nachmittags, richtet NDR Kultur in größerem Umfang gestaltete Wortsendungen (mit längeren Beiträgen zur Kultur) und Musiksendungen (mit zusammenhängenden musikalischen Werken) ein.
Beispiele für denkbare Einzelsendungen finden sich in den Programmen von Bayern 4 Klassik, hr 2 kultur, SR 2 Kulturradio, SWR 2 und WDR 3 sowie in den „Programmvorschlägen“ der Initiative Das GANZE Werk (Nord) vom 9. April 2006.
Als entschiedene Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben wir zu bedenken:
1. Das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss die Grundversorgung für alle Gebührenzahler erfüllen. Dazu legen Rundfunkstaatsvertrag und NDR-Staatsvertrag verbindlich fest: „Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Er hat Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten.“
2. Das Bundesverfassungsgericht hat dies dahingehend konkretisiert, dass dazu in jedem Fall auch Sendungen gehören, „die nur für eine geringere Zahl von Teilnehmern von Interesse sind und die oft – wie namentlich anspruchsvolle kulturelle Sendungen – einen hohen Kostenaufwand erfordern“ (Niedersachsen-Urteil, BVerfGE 73, 118).
3. Zur Qualität eines Kulturprogramms gehören auch tagsüber Kompositionen der gesamten Musikgeschichte, Konzerte, thematische Zusammenhänge, fundierte Informationen, kompetente und neugierig machende Moderation, Essays, Lesungen, Features und journalistische Kulturberichterstattung – das Ganze getragen vom Respekt gegenüber den Hörern.
4. Ein öffentlich-rechtlicher Kultursender kann sich gerade gegenüber der privaten Konkurrenz dadurch profilieren und sich das Alleinstellungsmerkmal (Unique Selling Proposition, USP) sichern, dass er mit qualitätvollen Sendungen – zumindest über längere Sendestrecken – das Zuhören als Kulturgut fördert.
5. Die ARD-Medienforschung (Media-Perspektiven 05/2006 und 05/2007) belegt,
– dass die kulturell interessierten Mediennutzer das Radio ganz überwiegend vor 18 Uhr und anschließend größtenteils das Fernsehen benutzen,
– dass eine bedeutsame Nutzergruppe anspruchsvolle Kultursendungen am Vormittag und auch am Nachmittag bewusst hört bzw. hören würde („Einschalthörer“),
– dass das Konzept des „Begleitradios“ auf den „MedienNutzerTyp“ der „Neuen Kulturorientierten“ zugeschnitten war (Typologie von 1998), der in der neuen ARD-Typologie von 2006/07 nicht mehr geführt wird.
6. Den Informations- und Kulturauftrag erfüllt ein Kultursender nicht,
– der seine Hörer tagsüber zu „Nebenbeihörern“ und zu Nutzern eines „Begleitradios“ erklärt und der behauptet, Hörer könnten tagsüber nicht länger konzentriert zuhören,
– der tagsüber wie NDR Kultur fast ausschließlich einzelne Musiksätze (Dauer im Schnitt: 5 Minuten) und kurze Wortbeiträge (Dauer im Schnitt: 2 ½ Minuten) in beliebiger Reihenfolge über den ganzen Tag verteilt sendet.
7. Es widerspricht dem Anspruch des NDR (Das Beste am Norden), dass er tagsüber mit seinem kulturellen Angebot in der Schlussreihe der deutschen Kultursender liegt. NDR Kultur, einziger ARD-Kultursender Norddeutschlands, schafft dadurch für Musik- und Kulturliebhaber ungleiche Verhältnisse in Deutschland.
Diese 7 Punkte werden in den folgenden Publikationen der Bürgerinitiative Das GANZE Werk (Nord) detailliert begründet:
– „Der Kulturauftrag im Hörfunk“, Materialsammlung für eine Grundsatzdiskussion
– Kulturwellenvergleich Nr. 1 zu fünf Kultursendern, 8. August 2006, 15 bis 17 Uhr
– Kulturwellenvergleich Nr. 2 zu neun Kultursendern, 18. Juni 2007, 7 bis 8 Uhr
– Kulturwellenvergleich „Chormusik und Lied“, 7. bis 12. Januar 2008
Beim Rundfunkrat des NDR eingereicht am 20. März 2008.
gez. Sprecherrat DGW (Nord)
(9 Unterschriften)
und zwei weitere Unterzeichner
Hamburg, Rothenbaumchaussee, 20. März 2008 - Foto: dgw-nord
Lesen Sie einzelne Teile der Broschüre „Der Kulturauftrag im Hörfunk“ (16 Seiten):
„Der Kulturauftrag im Hörfunk“ (Übersicht) - Hier: Alle Teile - Pdf (250 kb)
Materialsammlung für eine Grundsatzdiskussion
Das Ziel: Qualität auf NDR Kultur
Titelseite (mit Kulturniveau-Grafik)
Detailliertes Inhaltsverzeichnis, Hinweis und Herausgeber (A.-F.)
A. Das Zuhören fördern
B. Staatliche Festlegungen zum Kulturauftrag: Staatsverträge, Bundesverfassungsgericht
C. Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ - Schlussbericht - Zitate
D. Kultursender und -sendungen für „Einschalthörer“
E. Neue Erkenntnisse der ARD-Medienforschung zu Kulturinteressierten
F. Die bisherige Programmstrategie für NDR Kultur