Das GANZE Werk - Presseschau
ZDF, 6. März 2006
ZDF geht nach Karlsruhe
Intendant Schächter: „Es geht um zentrale Weichenstellungen für das Fernsehen in Deutschland“
Mainz - Das ZDF legt Verfassungsbeschwerde gegen das Zustandekommen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ein. Darin war die Rundfunkgebühr abweichend vom Vorschlag der KEF festgesetzt worden.
Intendant Schächter: „Es geht dabei nicht um die Höhe der Rundfunkgebühr, auch wenn wir dadurch zu Einschränkungen im Programm gezwungen sind, wie uns die KEF bestätigt. Aber wir brauchen für die Zukunft Rechtssicherheit. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass es in Karlsruhe im Zusammenhang mit der Gebührenfrage um zentrale Weichenstellungen für das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland gehen wird. Die neue Dynamik der Digitalisierung bringt gravierende Veränderungen der Fernsehlandschaft mit potenziellen Gefahren für die Balance des Rundfunksystems.“Rechtsklarheit für alle Beteiligte
Nachdem sich als Folge der bereits eingelegten Verfassungsbeschwerde der ARD das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entwicklung befassen muss, könne das ZDF nicht außen vor bleiben. Da die vom ZDF favorisierte politische Lösung keine Chance mehr habe, bleibe dem Sender, so Schächter, keine andere Wahl.
Das ZDF müsse bei diesem Verfahren als aktiv legitimierter Verfahrensbeteiligter seine Stimme erheben können. Anliegen des ZDF sei es, durch eine Optimierung des Gebührenfestsetzungsverfahrens Rechtsklarheit für alle Beteiligten – Länder wie Sender – zu schaffen. Schächter: „Niemand hat ein Interesse daran, dass alle vier Jahre Grundsatzdebatten geführt werden müssen.“
Politische Lösung gescheitert
Zu diesem Schritt hat sich der ZDF-Intendant entschlossen, nachdem die Rundfunkkommission der Länder den Vorschlag des ZDF für ein neues Gebührenverfahren zwar grundsätzlich begrüßt, ein Gespräch hierüber aber als derzeit nicht zielführend abgelehnt hatte.
Für diesen Fall hatte der Intendant stets darauf verwiesen, dass als Ultima ratio der Gang nach Karlsruhe innerhalb der zum 31. März 2006 ablaufenden Frist in Betracht zu ziehen sei.
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Auch das Zweite schließt sich der ARD-Klage an
Das Bundesverfassungsgericht solle eine Philosophie des dualen Systems in der digitalen Welt entwickeln (...). Schächter will entsprechende Signale aus Karlsruhe empfangen haben, dass die Richter tatsächlich eine neue Rundfunkordnung aufstellen möchten; seitens der Medienpolitik können sich ARD und ZDF der Unterstützung für den Gang nach Karlsruhe gewiss sein. Diplomatisch meinte Schächter, dass der Politik die Kraft für eigene Gestaltungsideen fehle (...). Medienpolitik, auf jeden Fall die Rundfunkpolitik in Deutschland, findet dieser Tage ohne die Politik statt.
Der Tagesspiegel, 7. März 2006
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