Das GANZE Werk - Presseschau (Dokumentation)
epd medien Nr. 70/2005, 7. September 2005 (Ausschnitt)
Neue Erkenntnisse in der Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen SR-Fernsehspielchef Martin Buchhorn und der ARD
SR-Tochter Telefilm Saar beteiligte sich an Schleichwerbegeschäften
Vier Rechnungen über 113.680 D-Mark aufgetaucht
Saarbrücken (epd). Die Telefilm Saar (TFS), eine mittelbare 100-Prozent-Tochter des Saarländischen Rundfunks (SR), hat sich entgegen eigener Darstellung doch mehrfach an Schleichwerbegeschäften beteiligt. Nach epd-Recherchen stellte die TV-Produktionsfirma 1998 und 1999 mindestens vier Rechnungen für „Integrationen“ von Markenprodukten in Fernsehfilmen. Die verlangten Honorare - insgesamt 113.680 D-Mark (heute rund 58.290 Euro) - bewegten sich dabei zwischen 15.080 und 46.400 D-Mark.
Noch Anfang August hatte SR-Intendant Fritz Raff in einem epd-Interview versichert: „Bei uns ist kein Geld geflossen.“ (epd 60/05) Raff stützte sich dabei auf Angaben der TFS-Geschäftsführung in einer Aufsichtsratssitzung. Der frühere SR-Fernsehfilmchef Martin Buchhorn hatte kürzlich erklärt, Nebeneinnahmen aus Product-Placement seien beim SR üblich gewesen und über die Tochterfirmen des Senders abgewickelt worden. Dies war vom Sender als falsch zurückgewiesen worden. Buchhorn wurde vom SR als „schillernde Persönlichkeit“ beschrieben; er allein trage die Verantwortung für mögliche Unregelmäßigkeiten. Buchhorn hatte sich dazu bekannt, bezahlte Markenplacements in dem ARD/SR-Fernsehfilm „Elsa“ untergebracht zu haben (epd 68/05, vgl. auch Bilddokumentation [], z.B. „Hannelore Elsner mit Canon-Kamera“). (...)
Hörzu, 26. August 2005 (Printausgabe und Online) + Reaktionen - Lesen Sie:
• „Macht’s, tragt nur nicht zu dick auf!“
Ein Insider packt aus: Martin Buchhorn, Regisseur, Produzent und Ex-Fernsehfilmchef, enthüllt, wie die Schleichwerbung bei der ARD intern
toleriert wurde
- Zusammenstellung: Schleichwerbepraktiken - Zusammenstellung: Vorwürfe an die ARD
Die ersten Reaktionen:
• Die Stellungnahme der ARD (ARD-Vorsitzender Gruber)
Hörzu verletzt Grundregeln journalistischer Arbeit
• Die Gegenstellungnahme von HÖRZU, Axel Springer AG
HÖRZU weist Vorwürfe der ARD zurück
• Gegenüberstellung der Erklärungen von ARD und HÖRZU