Das GANZE Werk - Presseschau
intern-ARD, 13. September 2005
ARD-Intendanten: Harte Maßnahmen gegen Schleichwerbung
Ganz am Schluss zur Kooperation mit Dritten: Die Präsentation eines Produkte eines Herstellers oder Dienstleisters darf nicht die Erklärung der „inhaltlichen oder redaktionell-gestalterischen Überlegungen“ sein (sinngemäß, siehe Anlage 7)
Bei ihrer Tagung in Stuttgart am 12. und 13. September 2005 haben die Intendantin und die Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten weitere, einschneidende Maßnahmen gegen Schleichwerbung beschlossen.
Eine eigens eingerichtete Clearingstelle der ARD unter dem Vorsitz des SWR-Justiziars Dr. Hermann Eicher hatte in den vergangenen Wochen Aufklärungsarbeit sowie Gegenmaßnahmen abgestimmt und koordiniert und eine genaue Dokumentation der aufgeklärten Fälle vorgelegt.
Auf Grundlage dieses Berichts beschlossen die ARD-Chefs die Präzisierung der Produktionsverträge mit Blick auf das Schleichwerbeverbot sowie die Einführung einer Programmbeobachtung und weitere Maßnahmen zur Trennung von Werbung und Programm, wozu auch genaue Vorschriften über die Beistellung so genannter Produktionshilfen Dritter gehören.
ARD-Vorsitzender Dr. Thomas Gruber: „Mit den heute beschlossenen Maßnahmen hat die ARD die richtigen Schlüsse aus den Vorfällen bei der Bavaria und ihren Tochterunternehmen gezogen. Wir haben aufgeklärt und konsequent gehandelt. Oberstes Ziel der ARD ist es, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit ihres Programms unter allen Umständen sicher zu stellen.“
Der Bericht der Clearingstelle dokumentiert in Abstimmung mit den Gesellschaftern der Bavaria Fälle von Schleichwerbung bei der Bavaria Film GmbH, bei der Saxonia Media, der Maran Film GmbH und der Colonia Media. In dem Bericht werden die illegalen Produkt- und Themenplacements in der Serie „Marienhof“, der Serie „In aller Freundschaft“ und einigen „Tatort“-Produktionen aufgeführt. Er sagt aus, dass im ARD-Gemeinschaftsprogramm Schleichwerbung nur bei Auftragsproduktionen festgestellt werden konnte.
Als Konsequenz aus den erkannten Vorfällen wird auf das schon beschlossene, umfangreiche Maßnahmenpaket der Bavaria Film GmbH verwiesen und eine weitere Anpassung der Produktionsverträge formuliert.
Zukünftige Verträge über Auftragsproduktionen enthalten die Garantie, dass keinerlei finanzielle Zuwendungen oder geldwerte Vorteile Dritter im Spiel sind, andernfalls drohen empfindliche Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche. Der Vorsitzende der Clearingstelle wurde beauftragt, die Anpassungen mit dem Verband Deutscher Fernsehproduzenten abzustimmen.
SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher: „Das Risiko hinsichtlich drohender Konsequenzen aus einem Schleichwerbefall wird künftig deutlich höher sein als der gegebenenfalls bestehende Anreiz, daraus finanzielle Vorteile zu ziehen.“
Programmbeobachtung:
Im Auftrag der ARD-Werbegesellschaften ist bei der WDR mediagroup eine juristisch betreute Programmbeobachtungsstelle eingerichtet worden. Alle Vorabendsendungen werden nach Schleichwerbung durchsucht und die zuständigen Redaktionen über Verdachtsmomente informiert, um gegebenenfalls einzugreifen.
Weitere Maßnahmen zur Trennung von Werbung und Programm:
Die Regeln für die Inanspruchnahme von Produktionshilfen werden konkretisiert und verschärft. Auf Geldleistungen als Produktionskostenzuschüsse wird künftig generell verzichtet. Die verbilligte oder unentgeltliche Entgegennahme von Produktionsmitteln ist bei Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit auch weiterhin statthaft. Auf kommerzielle Verwertung bei der Integration von Musik in szenische Produktionen wird verzichtet.
Die gesamte Dokumentation zur Clearingstelle steht zum Download bereit:
Schleichwerbung
Aufklärung, Dokumentation, Konsequenzen
Bericht der ARD-ClearingstelleAnlage 1: Bavaria Film, Marienhof, 2002 (netto: 607.350,49 €)
Anlage 2: Saxonia Media, In aller Freundschaft, 2002 (netto: 43.459,80 €)
Anlage 3: Maran Film GmbH, 2001 - 2004, Umfang: 119.750 €)
Anlage 4: Colonia Media, Fahnder, 1997 - 1999 (netto: 34.256,56 €)
Anlage 5: Gesamtbilanz der Schleichwerbung bei der Colonia Media, 2002 bis 2005
Anlage 6: Anpassung der Produktionsverträge
Anlage 7: Produktionshilfe (Allgemeines, Voraussetzungen zur verbilligten oder unentgeltlichen Entgegennahme von Produktionsmitteln)