Das GANZE Werk - Presseschau
NDR-Pressestelle, 22. Oktober 2004
NDR - Presse aktuell
NDR Rundfunkrat wählt Dagmar Gräfin Kerssenbrock aus Schleswig-Holstein zur Vorsitzenden
Der NDR Rundfunkrat hat am Freitag, 22. Oktober, in Hamburg Dagmar Gräfin Kerssenbrock aus Schleswig-Holstein zur neuen Vorsitzenden gewählt. Gräfin Kerssenbrock gehört dem Gremium seit zwölf Jahren an; entsandt ist sie vom Landesnaturschutzbund Schleswig-Holstein. Zum 1. Stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrats gewählt wurde Dr. Volker Müller aus Niedersachsen (Unternehmerverbände Niedersachsen). Der 2. Stellvertretende Vorsitzende ist Helmuth Frahm aus Hamburg; der von der SPD-Landesorganisation der Hansestadt entsandt wurde. Zum 3. Stellvertretenden Vorsitzenden wählte der Rundfunkrat Dr. Karl-Heinz Kutz aus Mecklenburg-Vorpommern (entsandt vom Landessportbund).
Die effektive, verlässliche und kompetente Beratung und Begleitung des NDR in Programmfragen durch den Rundfunkrat ist ein Garant für die Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
erklärte Dagmar Gräfin Kerssenbrock.
Einen Schwerpunkt meiner Arbeit sehe ich bei der Konzentration und Betonung des öffentlich-rechtlichen Auftrags, insbesondere mit Blick auf die Folgen einer verminderten Gebührenanpassung. Bevor Kürzungen im Programm diskutiert werden, gehören Randaufgaben auf den Prüfstand wie die Kultur- und Filmförderung. Die Informationskompetenz des NDR, aber auch Kultur, Bildung und Unterhaltung, sind von zentraler Bedeutung für die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die neu gewählte Rundfunkratsvorsitzende dankte zugleich dem bisherigen Amtsinhaber Dr. Karl-Heinz Kutz:
Herr Dr. Kutz hat das Amt des Vorsitzenden engagiert, sachkundig und fair wahrgenommen. Dies will ich fortsetzen.
Der NDR Rundfunkrat hat 58 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Sie werden von bedeutsamen gesellschaftlichen, weltanschaulichen und politischen Organisationen und Gruppen aus den vier NDR Staatsvertragsländern repräsentativ entsandt. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des Gremiums gehört u.a. auch die Wahl und Abberufung des Verwaltungsrats. Dem Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Vorsitz wechselt nach Ländern in der Reihenfolge Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern; die Wahl erfolgt jeweils für 15 Monate.