Das GANZE Werk: Chronik - Einzelmeldungen
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Auf diesen Seiten der Chronik können Sie sich die Einzelmeldungen mit ihren Querverweisen ansehen,
die bei den Artikeln weitgehend entfernt werden. Und hier ist die Ansicht zum ganzen Monat: Juli 2006.
Die Übersicht führt zu den wichtigen Ereignissen von 1996 bis 2012.
Meldung Nr. 520 - Juli 2006
Das GANZE Werk, 23. Juli 2006: Presseerklärung zu dem vom RBB gewollten Zitierverbot
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Thema: Das GANZE Werk (BB) - Zensur-Erfahrungen
Thema: rbb kulturradio - Moderation
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Thema: Das GANZE Werk (BB) - Veröffentlichungen - Presseerklärungen
• Der RBB ist „immer noch für Überraschungen gut“
Das GANZE Werk verpflichtet sich nicht gegenüber dem RBB, auf das Zitieren aus Beiträgen von rbb-kulturradio zu verzichten. Der Sender wollte mit einer dem GANZEN Werk vorgelegten „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ das Grundrecht auf Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit (Artikel 5 Grundgesetz) erheblich einschränken - verbunden mit einem Diktat von nur zwei Tagen. In seiner grundsätzlichen Erklärung weist Das GANZE Werk das Ansinnen des RBB zurück, zum vierten Mal in zwölf Monaten eine öffentliche Diskussion durch einen juristischen Eingriff zu verhindern.
In einem abschließenden Dokumentationsteil steht das Interview vom 29. Juni 2006 zu einer musikwissenschaftlichen Ausstellung in Berlin, das nach dem Willen des RBB entfernt werden sollte.
Obwohl nach unserer Auffassung nicht notwendig, haben wir nicht relevante Passagen gekürzt oder umschrieben und relevante Passagen situativ erläutert. Dadurch wird jetzt noch deutlicher, wie sehr der Moderator während seiner Drei-Stunden-„Strecke“ mit dem musikwissenschaftlichen Anliegen seines Studiogastes Dr. Martin Elste überfordert war.
Hier kommen Sie direkt zu den einzelnen Schwerkunkten:
1.: Eine seltsame Antwort des RBB auf die Podiumsdiskussion
2.: „Schaden“ durch das Zitieren? Es geht um Verbesserungen des Programms.
3.: Die Tragweite der vom RBB dem GANZEN Werk vorgelegten „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“
4.: Urheberrechtsgesetz: der RBB hat keine „ausschließlichen Rechte“ an seinen Produkten
5.: Wie wichtig sind dem RBB die Grundrechte?
6.: Das GANZE Werk sollte seinen Verzicht in nur zwei Tagen erklären
7.: Das sog. Detig-Papier beweist: Das ganze Werk des Moderators war innerhalb des „Kontinuums“ seine „Strecke“ von drei Stunden
8.: Die vielfältigen Einzelaufgaben in dem „Kontinuum“ führen immer wieder zu Überforderungen des Moderators
9.: Dokumentation des umstrittenen Interviews am 29. Juni 2006
Bei der Stellungnahme werden auch verschiedene Dokumente zum Speichern und Drucken bereitgestellt.