Das Ganze Werk - Urheberrecht und Zitatfreiheit
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Initiative Das GANZE Werk Sprecher: Theodor Clostermann (...) |
Beiträge des NDR auf der
Homepage www.dasganzewerk.de
Reinbek, 23. Oktober 2005 |
Sehr geehrter Herr Dr. Hahn,
mit Bezug auf das Schreiben des Justitiariats des NDR vom 14. Oktober 2005 und auf das zwischen Ihnen und mir am 20. Oktober 2005 geführte Telefongespräch erkläre ich:
1. Wir werden am Montag, den 24. Oktober 2005, alle Video- und Audiodateien von der Homepage www.dasganzewerk.de entfernen, die über die Seite „NDR Kultur: Audio- und Videodokumente“ bisher verbreitet wurden. Das schließt die gleiche Maßnahme auch auf den redaktionellen Seiten ein, zu denen der Leser über die Dokumenten-Startseite geführt wird. Das schließt die Datei „ndr-kultur-jingle.mid“ aus, die nicht von NDR Kultur aufgenommen wurde, sondern eine eigene Gestaltung ist und seit über einem Jahr verbreitet wird.
2. Die Initiative Das GANZE Werk weist darauf hin, dass sie den Lesern der Homepage www.dasganzewerk.de Informationen zur Verfügung stellt, um ihnen zu ermöglichen, sich eine eigene Meinung insbesondere zum Thema NDR Kultur zu bilden. In diesem Zusammenhang achten wir auf die Einhaltung der Regeln des Urheberrechts, was unter Umständen das Einholen der Erlaubnis des Autors und/oder des Verlages usw. einschließt. Zu den Regeln des Urheberrechts gehört aber auch die Zitatfreiheit nach § 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG), die uns in die Lage versetzt, in eigenständigen Beiträgen Ausschnitte aus Quellen in angemessener Länge und mit Quellenangabe als Informationen weiterzugeben. Dementsprechend ist auf der Dokumenten-Startseite von „akustischen und optischen Zitaten“ die Rede.
3. Wir erkennen das Bestreben des NDR an, das Sie mir im Telefongespräch mitgeteilt haben, Präzedenzfälle selbstgestaltend zu regeln. Das ist angesichts der vielen neuen Möglichkeiten im Internet mit Internetsendern und Blogosphären verständlich.
4. In dem Brief des Justitiariats des NDR heißt es,
„Zu derartigen Übernahmen ist Das GANZE Werk nicht berechtigt, da keine entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte bestehen.“
Daher stellt - wie ich Ihnen bereits am Telefon mitgeteilt habe - die Initiative Das GANZE Werk den Antrag, dass sie vom NDR entsprechende Berechtigungen erhält, und zwar für das Zitieren von Standardsituationen auf oder zu NDR Kultur: von Trailern - wie es heißt - mit Programm-, Veranstaltungs-, Prominententipps und Vergleichbarem und von Varianten des Jingle. Einmalige, im Moment gestaltete Moderationsbeiträge sind von diesem Antrag ausdrücklich ausgenommen.
Wir orientieren uns dabei primär an der Zitatfreiheit nach § 51 UrhG und sekundär an der - von der Verwertungsgesellschaft Wort vorgenommenen - Abstufung der Schutzwürdigkeit von Werken. Danach gelten als „nicht meldefähig“:
„Bearbeitete Agentur-Meldungen, Wetterberichte, Trailer, Programmhinweise bzw. - vorschauen; allgemeine Hinweise und Veranstaltungstipps, Verkehrsberichte, Jingles, rein redaktionelle Bearbeitungen und Zusammenstellungen von Texten und Manuskripten - also Beiträge, die keine eigene urheberrechtlich relevante Leistung (= eigenen Text) enthalten, sowie Werbetexte können wir nicht vergüten.“ (Merkblatt der VG Wort von November 2004, S. 2)
5. Weil Sie in dem Gespräch Kreise innerhalb des NDR zitierten, die die Initiative Das GANZE Werk als „Gegner“ betrachten, lege ich Wert auf die Feststellung, dass wir keine Gegner des NDR sind. Wir nehmen den NDR und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen diejenigen in Schutz, die die Öffentlich-Rechtlichen abschaffen oder in ihren gesetzlichen Möglichkeiten beschneiden wollen, und wir setzen uns als Partner für ein besseres Musikprogramm auf NDR Kultur ein - im Interesse vieler Gebühren zahlender Musik- und Kulturliebhaber.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen des Sprecherrates
gez. Theodor Clostermann
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http://www.dasganzewerk.de/pdf/20051014-ndr-justitiar-dgw-ct.pdf