Das GANZE Werk - Presseschau

Frankfurter Rundschau, 19. Dezember 2006

Zitat:
Innerhalb der nächsten zwei Jahre, so haben es die Deutschen versprochen, soll der Rundfunkstaatsvertrag erneuert werden. Ziel ist es, näher zu bestimmen, was genau der öffentliche Auftrag von ARD und ZDF ist - und welche Dienste wohl kaum dazu gezählt werden können. Gleichzeitig verpflichten sich die Sender zu einer strengeren und transparenteren Kontrolle der Finanzen.
Als Gegenleistung für das Zugeständnis, eine wirkungsvolle Selbstkontrolle zu organisieren, wird die EU-Behörde darauf verzichten, ein gegen die Sender gerichtetes Beihilfeverfahren fortzuführen.

Vertrauen & Kontrolle

Länder legen Streit mit EU bei

Von Detlef Fechtner

Zwischenzeitlich erweckten deutsche Politiker den Eindruck, Brüssel sei dabei, die öffentlich-rechtlichen Sender in eine Existenzkrise zu treiben, indem die EU-Kommission die Praxis staatlicher Rundfunkgebühren angreift. Um so überraschender ist der Streit von ARD und ZDF mit den EU-Wettbewerbshütern nun doch schiedlich friedlich gelöst worden.

Innerhalb der nächsten zwei Jahre, so haben es die Deutschen versprochen, soll der Rundfunkstaatsvertrag erneuert werden. Ziel ist es, näher zu bestimmen, was genau der öffentliche Auftrag von ARD und ZDF ist - und welche Dienste wohl kaum dazu gezählt werden können. Gleichzeitig verpflichten sich die Sender zu einer strengeren und transparenteren Kontrolle der Finanzen.

Zweck der Übung ist es, Quersubventionen von Aktivitäten zu verhindern, die im Wettbewerb mit kommerziellen Angeboten privater Dienstleister stehen und nicht zum Kern des staatlichen Auftrags zählen. Durch den Vorbehalt, jeden neuen Service erst genehmigen zu lassen, soll sichergestellt werden, dass mit den Rundfunkgebühr-Einnahmen nicht Mobilfunk- oder Internet-Dienste bezahlt werden, die auch von privaten Firmen offeriert werden. Brüssel hatte die Vermutung geäußert, dass ARD und ZDF mit öffentlichen Mitteln Geschäfte und Plattformen aufbauen, die nicht mehr durch ihren eigentlichen Auftrag gedeckt sind.

Als Gegenleistung für das Zugeständnis, eine wirkungsvolle Selbstkontrolle zu organisieren, wird die EU-Behörde darauf verzichten, ein gegen die Sender gerichtetes Beihilfeverfahren fortzuführen. Zumindest stellt Brüssel eine Einstellung dieses Verfahrens, das Privatsender angezettelt hatten, in Aussicht. Erst will die EU-Kommission allerdings abwarten, ob sich ARD und ZDF an ihre Ankündigungen halten. Mit dieser Vereinbarung geben sich alle beteiligten Parteien zufrieden. Sie wird als „wichtiger Beitrag für die Zukunft des dualen Rundfunksystems“ und „auch für die Entwicklung der Medienmärkte in Deutschland“ gefeiert - sowohl von EU-Kommissarin Neelie Krose als auch von den Länderchefs Kurt Beck und Edmund Stoiber. Die hatten der Kommission gerade noch vorgeworfen, in Deutschland ein „Staatsfernsehen“ zu erzwingen, weil alle möglichen Entscheidungen des politischen Segens bedürften.

Nun wird zwar noch die „stärkere Formalisierung der Entscheidungsprozesse“ durch die Vereinbarung moniert, die es schwieriger mache, rasch auf Marktentwicklungen zu reagieren, wie der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber erklärt. Da aber grundsätzlich die Entwicklungschancen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „im Bereich der mobilen Dienste und Telemedien“ dauerhaft gesichert werden, lobt auch Gruber den Kompromiss. Immerhin verbaut er nicht den Zugang zu Technologien, die leistungsfähigere Übertragungen ermöglichen.

Lesen Sie außerdem:

„Bloß eine Etappe“
EU-Beihilfeverfahren: Neuer Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2008
Die Staatskanzleien der Länder prüfen als zuständige Rechtsaufsicht, ob die von den Rundfunkräten erteilten Aufgaben im Einklang mit dem Recht stehen
Mit weiteren Details zu den Verhandlungsergebnissen im Juli und Dezember 2006
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)/Das GANZE Werk, 20. November 2006

Vertrauen & Kontrolle
Länder legen Streit mit EU bei
Innerhalb der nächsten zwei Jahre, so haben es die Deutschen versprochen, soll der Rundfunkstaatsvertrag erneuert werden - Als Gegenleistung wird die EU-Behörde darauf verzichten, ein gegen die Sender gerichtetes Beihilfeverfahren fortzuführen
Frankfurter Rundschau, 19. Dezember 2006

Durchbruch im Rundfunkstreit
Der Streit zwischen Deutschland und der EU über die Verwendung der Rundfunkgebühren bei ARD und ZDF insbesondere im Online-Bereich ist beigelegt - Die Genehmigung für die betreffenden Aktivitäten obliegt den Rundfunkgremien
Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ), 15. Dezember 2006

ARD begrüßt Einigung im EU-Beihilfeverfahren
ARD-Vorsitzenden Dr. Thomas Gruber: „Entscheidend ist, dass die Entwicklungsmöglichkeiten und die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bereich der mobilen Dienste und Telemedien dauerhaft gesichert sind. Das ist ein Erfolg für alle Bürger und die Demokratie.“
ARD, 15. Dezember 2006