Das GANZE Werk - Dokumentation
11. MainzerMedienDisput 2006

Alle Dokumente dieses Panels
Überblick: Gesamt-Programm (S. 2) und Impressionen (Bilder/S. 3) von Forum III, Panel 2 (Pdf-Datei)
Teil 1: Einführung in das Thema, Seite 26 bis 27
Teil 2: 9 Leitfragen an die Referenten, Seite 28
Teil 3: Berichterstattung für das Plenum, Miriam Schröder, Seite 29 bis 31
Teil 4: Referent Gerhart Rudolf Baum, Seite 32 bis 33
Teil 5: Referent Philip Banse, Seite 34
Teil 6: Referent Theodor Clostermann, Seite 35 bis 37

11. MainzerMedienDisput 2006, 8. und 9. November 2006

Forum III, Panel 2: Wellenbrecher und Querfunker /
Gebührenzahler gegen den Mainstream

Teil 4: Referent Gerhart Rudolf Baum, Seite 32 bis 33

„Besonders bedenklich war anlässlich der Gebührenerhöhung die Einmischung einiger Intendanten in die Rundfunkfreiheit, als sie ausdrücklich eine Reduzierung der Klangkörper empfahlen“

Teil 4 aus der Pdf-Dokumentation (2 Seiten)

Von links nach rechts: Gerhart Rudolf Baum (Bundesminister a.D.), Philip Banse (freier
Journalist), Heike Raab (MdL Medienpolitischer Ausschuss der SPD, Mitglied Rundfunkrat
SWR), Armin Thurnher (Chefredakteur „Falter“), Diemut Roether (Moderation)
Quelle: Tagungsimpressionen (siehe Überblick)

Es ist höchste Zeit dafür, dass sich das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem auf seinen besonderen Auftrag besinnt, wie er vom Bundesverfassungsgericht wiederholt definiert worden ist. Nur durch strikte Erfüllung gewinnt das System seine Existenzberechtigung und den Anspruch auf Gebührenfinanzierung. Nur durch die Existenz des öffentlich-rechtlichen Systems findet das private System seine Rechtfertigung in den Augen der Verfassungsrichter. Ich möchte den Blick auf einen speziellen Bereich der teilweisen Erosion des Kulturauftrages lenken, und zwar auf die Wahrnehmung des Kulturauftrags durch den öffentlich-rechtlichen Hörfunk in seiner Rolle als Förderer der Musik, insbesondere auch der zeitgenössischen Musik. Das international herausragende Niveau der Musikkultur in unserem Lande ist vor allem auch dieser Förderung zu danken. Sie umfasst die Unterhaltung von Klangkörpern (2,4 % des Gebührenaufkommens), die Vergabe von Kompositionsaufträgen und allgemein die Förderung der Musikszene. Immer noch ist das Niveau hoch. Das deutsche Rundfunksystem gehört zu den besten der Welt. Dennoch: Es gibt überproportionale Etatkürzungen. Das Quotendenken ist allgegenwärtig. Bei einigen Sendern sickert es auch in die Kulturradios ein. Boulevardisierung, Banalisierung und Kommerzialisierung schreiten voran. Die Medien sprechen immer mehr die Sprache des Entertainments. Schlimme Beispiele sind die so genannten Kulturradios von rbb und NDR. „Wir zahlen Gebühren für unsere Unterforderung“, sagte der Komponist Wolfgang Rihm. In Vergessenheit gerät die folgende Feststellung des Bundesverfassungsgerichts: „Die besondere Eigenart des öffentlichen Rundfunks - namentlich seine Finanzierung durch Gebühren - findet erst durch die Erbringung solcher Programmteile ihre Rechtfertigung, die unter kommerziellen Bedingungen notwendig defizitär bleiben. Der öffentlich rechtliche Rundfunk findet seine Rechtfertigung nicht darin, dass sich jeweils möglichst viele Menschen einschalten, sondern erst darin, dass er neben massenattraktiven Sendungen auch anspruchsvolle kulturelle Sendungen, mit einem hohen Kostenaufwand, in seinem Programm hat, die nur für eine geringere Zahl von Teilnehmern von Interesse sind.“ Es ist an der Zeit, dass das Gericht überprüft, ob die Wirklichkeit dem verfassungsrechtlichen Auftrag entspricht. Die anhängige Klage der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist dafür ebenso eine gute Gelegenheit, wie das Verfahren zur Prüfung der Finanzierung der Anstalten durch die Europäische Kommission.

Besonders bedenklich war anlässlich der Gebührenerhöhung die Einmischung einiger Intendanten in die Rundfunkfreiheit, als sie ausdrücklich eine Reduzierung der Klangkörper empfahlen. Die Rundfunkräte wehren sich zum Teil gegen diese Entwicklung, dringen aber selten durch oder verzichten überhaupt darauf, diese Qualitätsansprüche geltend zu machen. Es ist mir kein Fall bekannt, dass bei Kontroversen über das Programm, etwa angesichts der Initiativen des „ganzen Werks“ in Hamburg und Berlin, die Sender sich an diesem öffentlichen Diskurs beteiligen. Diese Kritik bleibt ausgeblendet. Diese auch verfassungsrechtlichen Grundsatzfeststellungen gelten auch für andere Teile des Programms. Die Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat in einer Anhörung des Deutschen Bundestages im Jahre 2005 dazu wichtige Informationen erhalten. Auf diese werde ich mündlich eingehen.

9. November 2006, 14.00 bis 15.30 Uhr

Seite 28 aus: Dokumentation zum MainzerMedienDisput 2006 in Mainz
Medienkonzern Europa - Verkümmerte Öffentlichkeit • Steigende Kurse • Blühende Bürokratie
Redaktion: Dr. Thomas Leif (verantw.), 5. November 2007, 216 Seiten, 1,47 MB
bzw. Forum III, Panel 2: Wellenbrecher und Querfunker / Gebührenzahler gegen den Mainstream, 12 Seiten (26 bis 37)

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Überblick: Gesamt-Programm (S. 2) und Impressionen (Bilder/S. 3) von Forum III, Panel 2 (Pdf-Datei)
Teil 1: Einführung in das Thema, Seite 26 bis 27
Teil 2: 9 Leitfragen an die Referenten, Seite 28
Teil 3: Berichterstattung für das Plenum, Miriam Schröder, Seite 29 bis 31
Teil 4: Referent Gerhart Rudolf Baum, Seite 32 bis 33
Teil 5: Referent Philip Banse, Seite 34
Teil 6: Referent Theodor Clostermann, Seite 35 bis 37