Das GANZE Werk - Presseschau

Der Tagesspiegel, 28. Februar 2006

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht solle eine Philosophie des dualen Systems in der digitalen Welt entwickeln, hofft der ZDF-Intendant. Schächter will entsprechende Signale aus Karlsruhe empfangen haben, dass die Richter tatsächlich eine neue Rundfunkordnung aufstellen möchten; seitens der Medienpolitik können sich ARD und ZDF der Unterstützung für den Gang nach Karlsruhe gewiss sein. Diplomatisch meinte Schächter, dass der Politik die Kraft für eigene Gestaltungsideen fehle, aus dem politischen Rückraum ist zu hören, dass es in den Senats- und Staatskanzleien der Länder an Lust und Kompetenz fehlt, zumal ja die ARD bereits in Karlsruhe klagt. Medienpolitik, auf jeden Fall die Rundfunkpolitik in Deutschland, findet dieser Tage ohne die Politik statt.

ZDF geht nach Karlsruhe

Auch das Zweite schließt sich der ARD-Klage an

Von Joachim Huber, Mainz

Das ZDF zieht vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dies kündigte Intendant Markus Schächter am Montag in Mainz an. Im Kern geht es um eine Verfassungsbeschwerde gegen die Art und Weise, wie die letzte Gebührenerhöhung zum 1. April 2005 zustande gekommen war. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten, kurz KEF, hatte die Forderung von ARD und ZDF, dass die Monatsgebühr um 2,01 Euro steigen sollte, auf 1,07 Euro gekürzt. Die Länder jedoch hatten mit Verweis auf die soziale Verträglichkeit der Gebühr diesen Betrag erneut reduziert – auf 88 Cent und damit auf die gültige Gebühr von jetzt 17,03 Euro. Gegen diesen Schritt hatte die ARD bereits am 22. Oktober 2005 Verfassungsbeschwer- de eingelegt. Nun zieht das ZDF nach, weil, wie es Schächter begründete, „das ZDF nur dann Subjekt und nicht lediglich Objekt des Verfahrens ist, wenn es eigenständig Verfassungsbeschwerde einlegt“.

Hinter dem Schritt liegen freilich Motive, die weit über ein Verfahren zur Gebührenfestsetzung hinausgehen. Schächter ist zuversichtlich, dass Karlsruhe wie in seinem Urteil von 1994, das das duale Rundfunksystem aus öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern begründet hat, „zentrale Weichenstellungen für das Fernsehen in Deutschland vornehmen wird“. Das Bundesverfassungsgericht solle eine Philosophie des dualen Systems in der digitalen Welt entwickeln, hofft der ZDF-Intendant. Schächter will entsprechende Signale aus Karlsruhe empfangen haben, dass die Richter tatsächlich eine neue Rundfunkordnung aufstellen möchten; seitens der Medienpolitik können sich ARD und ZDF der Unterstützung für den Gang nach Karlsruhe gewiss sein. Diplomatisch meinte Schächter, dass der Politik die Kraft für eigene Gestaltungsideen fehle, aus dem politischen Rückraum ist zu hören, dass es in den Senats- und Staatskanzleien der Länder an Lust und Kompetenz fehlt, zumal ja die ARD bereits in Karlsruhe klagt. Medienpolitik, auf jeden Fall die Rundfunkpolitik in Deutschland, findet dieser Tage ohne die Politik statt.

Was Karlsruhe dann entscheiden wird, darüber wollte Schächter nicht spekulieren, allerdings werde es „ans Eingemachte gehen“. Trotzdem, die Zuversicht ist da, dass „ARD und ZDF weiterhin für Grundversorgung stehen“, dass nur die öffentlich-rechtlichen Sender sich mit ihren Programmen und Angeboten der „Komplexität des Lebens“ stellen. In dieser Aufgabe und im Umfang ihrer Wahrnehmung hätten ARD und ZDF „Bündnispartner in der Politik“. Selbst die privaten Sender opponieren keineswegs dagegen, dass in Karlsruhe ein Grundsatzstreit über Auftrag und Volumen der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz ausgetragen wird.

Dabei übertreibt der ZDF-Chef nicht mit seiner Analyse, wonach die Digitalisierung des Fernsehens zur größten Umwälzung seit der Einführung des Privatfernsehens Anfang der 80er führt. Die Position des ZDF ist dabei klar umrissen. Es müsse mit seinen Programmen unverschlüsselt und kostenfrei vom Zuschauer zu empfangen sein, und zwar auf allen Vertriebswegen, auf denen Fernsehen transportiert wird und werden wird: digitales Antennen-TV, hochauflösendes Fernsehen, Handy-TV, Fernsehen über Hochgeschwindigkeits-DSL (IP-TV), mit Telefonie und Internet zum so genannten „Triple Play“ gebündelt.

Der aktuelle Fall heißt Satelliten-Fernsehen gegen Gebühr. Der Satelliten-Betreiber Astra hat angekündigt, die Programme der Senderfamilien von RTL und Pro 7 Sat 1 verschlüsselt auszustrahlen, der Zuschauer müsste für den Empfang dann einen Decoder anschaffen und eine Monatsgebühr von maximal fünf Euro berappen. ARD und ZDF lehnen es strikt ab, Teil dieses Pay-TV-Light zu werden. Schächter sagte, „die Gebühr ist ja bereits bezahlt“, und er fürchtet diese „zweite Fernsehgebühr, weil sie die erste Gebühr, die wir bekommen, erodieren lassen könnte“. Nach dem Motto: Warum sollen wir für ARD und ZDF 17,03 Euro bezahlen, wenn wir die privaten Programme für drei Euro bekommen können? Nach Meinung des ZDF-Intendanten dürfe es keinen Systemwechsel, „keine Mautstellen im freien Fluss der Information“ geben. Um sie zu verhindern, setzt Markus Schächter auf die öffentliche Debatte und insgeheim wohl auf den Richterspruch aus Karlsruhe.

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