Das GANZE Werk - Presseschau

Gegenüberstellung der Erklärungen von ARD und HÖRZU

intern-ARD, 26. August 2005

 

Presseportal/Axel Springer AG,
26. August 2005

 

Hörzu verletzt Grundregeln journalistischer Arbeit
 

Der vermeintliche Kronzeuge wurde „wegen seiner branchenweit bekannten Unzuverlässigkeit bereits 2002 vom Saarländischen Rundfunk von seiner redaktionellen Verantwortung entbunden“

 

HÖRZU weist Vorwürfe der ARD in Bezug auf einen Artikel zum Thema Schleichwerbung zurück

„Die Aussagen decken sich mit den Schilderungen verschiedener anderer Quellen in der ARD, die wir aus Gründen des Informantenschutzes nicht öffentlich machen.“

Die ARD hat die von einem ehemaligen Mitarbeiter des Saarländischen Rundfunks aufgestellten Behauptungen in der heutigen Ausgabe der Hörzu zurückgewiesen. Die Darstellung von Martin Buchhorn, wonach die Direktoren und die Intendanten, ja sogar die Kontrollorgane der ARD-Anstalten, von illegalen Machenschaften gewusst und nichts dagegen unternommen hätten, sei ganz entschieden zurückzuweisen, schrieb der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber in einem Brief an die Hörzu-Chefredaktion. Dass eine so renommierte Programmzeitschrift solche schwerwiegenden Vorwürfe ohne Nachfrage bei den Betroffenen veröffentliche und damit die Grundregeln einer professionellen journalistischen Arbeit missachte, sei bedenklich.

 

Berlin - Die HÖRZU widerspricht entschieden den Vorwürfen der ARD, die Zeitschrift hätte im Zusammenhang mit einem Interview mit dem ehemaligen Fernsehfilmchef des Saarländischen Rundfunks Martin Buchhorn über Schleichwerbung bei dem öffentlich-rechtlichen Sender die Grundregeln der journalistischen Arbeit verletzt (Ausgabe 35, 26.08.05). Diesen Vorwurf hatte der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber in einem Brief an die HÖRZU-Chefredaktion erhoben und per Presseinformation verbreitet.

Wörtlich schrieb Gruber an die Zeitschrift aus dem Hause Springer: „Wie auch Ihre Mitarbeiter wissen, widerspricht es dem journalistischen Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen. Um dies zu verhindern, gehört zu einer guten Geschichte immer auch eine gründliche und faire Recherche.“

Diese elementare Grundregel des journalistischen Anstands sei von der Hörzu beim Abdruck des Interviews missachtet worden. Das Gespräch sei ein Sammelsurium aus wahrheitswidrigen und ehrverletzenden Behauptungen über die ARD und deren Protagonisten.

 

In einem Schreiben an den ARD-Chef erklärt HÖRZU-Chefredakteur Thomas Garms: „Bei dem Beitrag handelt es sich um ein Wortlaut-Interview, das nicht zwingend die Meinung der Redaktion wiedergibt. Zu Wort kam mit Martin Buchhorn ein ehemals leitender Mitarbeiter der ARD, der seine persönliche Meinung, Beobachtung und Arbeitspraxis schildert. Diese Aussagen decken sich mit den Schilderungen verschiedener anderer Quellen in der ARD, die wir aus Gründen des Informantenschutzes nicht öffentlich machen.“

Gruber: „Dass sich ausgerechnet Deutschlands älteste Programmzeitschrift eines vermeintlichen Kronzeugen bedient, der wegen seiner branchenweit bekannten Unzuverlässigkeit bereits 2002 vom Saarländischen Rundfunk von seiner redaktionellen Verantwortung entbunden wurde, ist die freie Entscheidung der Hörzu-Redaktion. Wenn sich diese jedoch mit einer so schillernden Persönlichkeit einlässt, muss Sie auch die andere Seite zu Wort kommen lassen. Die Hörzu hätte also zumindest eine Stellungnahme des Saarländischen Rundfunks zu den Behauptungen von Herrn Buchhorn einholen müssen. Auch ein Anruf bei der ARD-Geschäftsführung wäre angesichts der hanebüchenen Vorwürfe bei der Wahrheitsfindung sicher hilfreich gewesen.“

Dem Saarländischen Rundfunk bescheinigte Gruber eine vorausschauende Personalpolitik. „Dass sich das Haus schon im Jahr 2002 von einem Mitarbeiter getrennt hat, der erst heute zugibt, aktiv Schleichwerbung betrieben zu haben, spricht für das gute Gespür der Kollegen in Saarbrücken.“ Ebenso richtig sei auch die Entscheidung des SR-Intendanten Fritz Raff, alle Tatort-Produktionen von Martin Buchhorn einer gesonderten Prüfung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu unterziehen.

Thomas Gruber: „Wir bleiben bei unserem Kurs. Bei jedem Hinweis auf Schleichwerbung in unseren Programmen werden wir alles tun, um die Vorgänge umfassend aufzuklären.“

 

Weiter erklärt Garms: „Es entspricht der gängigen journalistischen Praxis, bei solchen Interviews nur eine Seite zu Wort kommen zu lassen. Mit der Diskreditierung von Herrn Buchhorn wird man aus meiner Sicht der Sache nicht gerecht.“

 

HÖRZU bietet der ARD in dem Schreiben an, ebenfalls per Interview zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu beziehen.

Hörzu, 26. August 2005 (Printausgabe und Online) + Reaktionen - Lesen Sie:
„Macht’s, tragt nur nicht zu dick auf!“
Ein Insider packt aus: Martin Buchhorn, Regisseur, Produzent und Ex-Fernsehfilmchef, enthüllt, wie die Schleichwerbung bei der ARD intern
toleriert wurde
- Zusammenstellung: Schleichwerbepraktiken - Zusammenstellung: Vorwürfe an die ARD
Die ersten Reaktionen:
Die Stellungnahme der ARD (ARD-Vorsitzender Gruber)
Hörzu verletzt Grundregeln journalistischer Arbeit
Die Gegenstellungnahme von HÖRZU, Axel Springer AG
HÖRZU weist Vorwürfe der ARD zurück
Gegenüberstellung der Erklärungen von ARD und HÖRZU