Das GANZE Werk - Presseschau

Netzeitung, 27. Januar 2005

Länder wehren sich gegen
EU-Entscheidung zu Rundfunkgebühren

Die Bundesländer wollen nicht hinnehmen, dass die EU-Kommission die Rundfunkgebühren als staatliche Beihilfe einstufen will. Eine Delegation soll deshalb in Brüssel vorstellig werden.

Im Streit mit der Europäischen Kommission über die Verwendung der Rundfunkgebühren bei ARD und ZDF haben sich die Bundesländer auf eine gemeinsame Strategie verständigt. Das sagte der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, nach einer Sitzung der Rundfunkkommission der Länder.

Auf Antrag des deutschen Privatsenderverbandes VPRT werden derzeit die Finanzierung und die Online- und E-Commerce-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Brüssel geprüft. Die Privatsender sehen eine Wettbewerbsverzerrung in der Konkurrenz der aus den Rundfunkgebühren finanzierten Angebote von ARD und ZDF. Die EU-Kommission will nach Informationen der Netzeitung zu Gunsten der Privatsender entscheiden.

Keine Kompromissbereitschaft

Wie Stadelmaier der Nachrichtenagentur AP sagte, wird eine Delegation der Bundesländer voraussichtlich am 16. Februar mit Vertretern der Kommission zusammenkommen. Die Strategie zur Abwendung der Kommissionsentscheidung sei in einem Positionspapier festegelegt worden. «Da gibt es keinerlei Kompromissbereitschaft», sagte er. Die Länder sind demnach der Auffassung, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die Rundfunkgebühren zu Recht für ihre Online-Auftritte verwenden. «Wir glauben, dass dies durch den Rundfunkauftrag abgedeckt ist», so Stadelmaier.

Die EU prüft auch, ob die ausgelagerten Produktionsgesellschaften der Sendeanstalten in einem unzulässigen Wettbewerb zu privatwirtschaftlichen Unternehmen stehen. Staatskanzleichef Stadelmaier wies darauf hin, dass kommerzielle Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender schon heute von den Ländern regelmäßig überprüft würden. Dafür gebe es die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten so genannten Selbstverpflichtungen der Länder.

Kritik an EU-Kommission

Stadelmaier warf der Behörde von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes vor, sie versuche ihren Einfluss zu erweitern. Die Generaldirektion Wettbewerb habe bis heute den Amsterdamer Vertrag nicht akzeptiert, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Kulturhoheit der EU-Mitgliedstaaten unterstellt hatte. Würden die Rundfunkgebühren als staatliche Beihilfe eingestuft, bekäme die EU eine weit gehende Kontrollbefugnis gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern. (nz)

Brisant: Originaltext EU-Kommission (Pdf-Format, 105 kb)
Die "Schlussfolgerungen" der "Generaldirektion Wettbewerb"
Sie ist "zur vorläufigen Auffassung gelangt, dass es sich bei der Finanzierung durch Rundfunkgebühren um eine Staatliche Beihilfe handelt."
EU-Kommission, 3. März 2005

Öffentlich-rechtlich oder öffentlich bestechlich
Gedanken über das duale System unseres Rundfunks von Klaus Bernbacher
neue musikzeitung (nmz) 2004/12-2005/01

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